Senioren - Union Rösrath: Rechtzeitig vorsorgen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- uund Patientenverfügung - Veranstaltung am 9.3.16 um 15:00

ein Vortrag von Dr. Gerhard Hohmann - Direktor des Amtsgericht i.R.

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten im Leben nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können Für diesen Fall sollte man in gesunden Tagen durch geeignete Vollmachten und Verfügungen vorsorgen.


Foto: Henry Klingberg - Pixelio.deFoto: Henry Klingberg - Pixelio.de

 

 

 

Rechtzeitig vorsorgen

durch
Vorsorgevollmacht,

Betreuungs-

und Patientenverfügung
 

am Mittwoch, 09. März 2016 um 15:00 Uhr

im Augustinus-Haus, Hauptstr. 70, in Rösrath


Referent: Dr. Gerhard Hohmann - Direktor d. Amtsgerichts i.R.

 

Dr. Hohmann verfügt als ehemaliger Betreuungsrichter über einen großen Erfahrungsschatz zu dem Themenkreis. In Rösrath hat er den Ökumenischen Hospizdienst e.V. mitgegründet, und ist Dozent an Kranken- und Altenpflegeschulen sowie in Ärzteseminaren. An der früheren heftig
geführten Diskussion über die Gesetzesreform hat er sich aktiv beteiligt und kennt die vielfältigen Probleme der rechtlichen Vorsorge, so auch die kürzlich gesetzlich geregelten Fragen zur aktiven und passiven Sterbehilfe und ärztlich assistierten Selbsttötung.

In der Veranstaltung werden die rechtlichen Ausführungen anschaulich mit Beispielen aus der Praxis dargestellt. Der Zusammenhang zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie deren Inhalte werden ausführlich erläutert, was angesichts der der vielfältigen komplizierten rechtlichen Regelungen unerlässlich erscheint. Dies wird manchem helfen, wirksame Erklärungen abzugeben und manchen, der bereits eine Patientenverfügung verfasst hat, veranlassen, seine bisherigen Erklärungen zu ergänzen, abzuändern oder gar ganz neu zu formulieren. Zusätzlich wird die Erklärung über eine Organspende angesprochen und eine Notfallkarte angeboten. Dr. Hohmann wird überdies seine Formulierungsvorschläge, wozu auch die Organspendenerklärung und die Notfallkarte gehören, mit Erläuterungen zur Verfügung stellen und in einer abschließenden Diskussion weitere Fragen zu dem Themenkreis beantworten.